Stand: August 2026

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen eine klare, faire und transparente Grundlage für eine professionelle Zusammenarbeit schaffen.

Sie dienen nicht dazu, Kunden zu benachteiligen oder zu übervorteilen, sondern sollen Erwartungen, Verantwortlichkeiten und Abläufe verständlich im Interesse beider Parteien regeln.

Silvara Systems steht für nachhaltige, verantwortungsvolle und rechtskonforme KI-Automatisierung im B2B-Umfeld.

Wichtige Hinweise in Kürze

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Silvara Agency, Artem Diderle (nachfolgend „Silvara Systems" oder „wir") und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde").

Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt und kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

Alle individuellen Vereinbarungen wie Angebote, Leistungsbeschreibungen oder Auftragsbestätigungen gelten nur in Verbindung mit diesen AGB. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung.

§ 2 Vertragsgegenstand

Silvara Systems stellt dem Kunden einen KI-gestützten Assistenten für LinkedIn („Bruno") zur Nutzung bereit und betreibt diesen fortlaufend für den Kunden.

Der Assistent identifiziert eigenständig zur Zielgruppe passende Personen auf LinkedIn, nimmt Kontakt auf, führt bei Antwort ein individuelles Qualifizierungsgespräch und bucht bei ausreichender Qualifizierung einen Termin im Kalender des Kunden.

Grundlage der Leistung sind die vom Kunden bereitgestellten Angaben zu Zielgruppe, Angebot, Tonalität und sonstigen für die Gesprächsführung relevanten Informationen. Silvara Systems übernimmt Einrichtung, laufenden Betrieb, technische Betreuung sowie Wartung und Weiterentwicklung des Assistenten im Rahmen des in § 5 und § 6 beschriebenen Vergütungsmodells.

Wir schulden keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, also etwa eine bestimmte Anzahl an Terminen, Leads oder Verkaufsabschlüssen, sondern die fachgerechte Erbringung einer Dienstleistung. Es handelt sich um einen Dienstvertrag und nicht um einen Werkvertrag im Sinne eines garantierten Erfolgs. Dies gilt insbesondere für Geschäftsabschlüsse aus gebuchten Terminen: ob und in welchem Umfang aus einem gebuchten Termin ein Auftrag entsteht, hängt vom Angebot, der Preisgestaltung und der Gesprächsführung des Kunden im jeweiligen Termin ab und liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.

Schulungs oder Coachingleistungen sind nicht Hauptgegenstand des Vertrags. Kurze Erläuterungen zu Funktionsweise und Bedienung des Assistenten erfolgen nach unserem billigen Ermessen und begründen keinen darüber hinausgehenden Schulungsanspruch.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Einrichtung und den Betrieb des Assistenten erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere:

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen an Systemen, Zugangsdaten oder Zugriffsrechten, die für die Funktionsfähigkeit des Assistenten relevant sind, unverzüglich mitzuteilen.

Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder unvollständig erfüllt, verlängern sich etwaig vereinbarte Fristen angemessen. Für Verzögerungen oder Mehraufwände, die hieraus entstehen, haften wir nicht.

Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Geschäftsbetrieb, insbesondere im Bereich Datenschutz, Arbeitsrecht, wettbewerbsrechtliche Vorgaben und Informationspflichten gegenüber Endkunden, trägt der Kunde. Wir unterstützen auf Wunsch beratend im Rahmen unserer Möglichkeiten, übernehmen aber keine rechtliche Prüfung und keine Rechtsberatung.

Silvara Systems behandelt sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Unternehmens und Personendaten vertraulich. Auf Wunsch schließen wir mit dem Kunden eine zusätzliche Vertraulichkeitsvereinbarung ab.

§ 4 Vertragsschluss

Unsere Präsentationen auf Webseiten, Social-Media-Profilen, Plattformen oder in Broschüren stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Kontaktaufnahme.

Der Vertrag kommt in der Regel wie folgt zustande:

Die Zahlung erfolgt regulär über Stripe, einschließlich der dort verfügbaren Zahlungsarten wie Kreditkarte oder Klarna für Ratenzahlung. Bei ausdrücklichem Wunsch nach Ratenzahlung kann die Abwicklung alternativ über PayPal erfolgen. In begründeten Einzelfällen ist auch ein klassischer schriftlicher Vertragsabschluss möglich.

Die Setup-Gebühr ist stets vor Beginn der Einrichtung, insbesondere vor dem Onboarding-Gespräch, fällig. Hierüber besteht keine Verhandlungsmöglichkeit.

Ein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Wir können Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Die Vergütung setzt sich zusammen aus einer einmaligen Setup-Gebühr sowie einem monatlichen Retainer, deren jeweilige Höhe sich aus dem individuellen Angebot ergibt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Setup-Gebühr deckt die Einrichtung des Assistenten ab und ist gemäß § 4 vor Beginn der Einrichtung fällig.

Der monatliche Retainer deckt den laufenden Betrieb, die Wartung sowie die Weiterentwicklung des Assistenten ab, siehe § 6, und wird als wiederkehrende Zahlung erhoben.

Bleibt eine fällige Retainer-Zahlung aus, sind wir berechtigt, den Betrieb des Assistenten mit sofortiger Wirkung auszusetzen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Die Wiederaufnahme des Betriebs erfolgt nach Zahlungseingang.

Wurde der Vertrag zuvor gekündigt und wünscht der Kunde später eine erneute Nutzung, wird bei unverändertem Leistungsumfang, also gleicher Zielgruppe, gleichem Angebot und gleicher technischer Anbindung, keine erneute Setup-Gebühr fällig. Es wird direkt mit dem monatlichen Retainer fortgefahren. Sind wesentliche Änderungen erforderlich, kann eine neue oder anteilige Setup-Gebühr vereinbart werden.

Alle vom Kunden selbst zu betreibenden Tools und Dienste, etwa Kalender, CRM oder E-Mail-Dienste, sind nicht in unserer Vergütung enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt. Diese Kosten trägt der Kunde eigenständig. Er richtet die entsprechenden Accounts auf seinen Namen ein und stellt uns die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag über den monatlichen Retainer läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht form und fristgerecht gekündigt wird. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

Der Retainer umfasst neben dem laufenden Betrieb auch Support, Wartung, Fehlerbehebung sowie die fortlaufende Weiterentwicklung und Verbesserung des Assistenten.

Der Vertrag kann vom Kunden mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich, einschließlich per E-Mail, gekündigt werden. Für die Fristwahrung ist der Eingang bei Silvara Systems maßgeblich.

Geht eine Kündigung beispielsweise am 1. eines Monats ein, wird der Vertrag nicht zum Ende dieses Monats, sondern erst zum Ende des darauffolgenden Monats beendet, da die Vierwochenfrist zum unmittelbar bevorstehenden Monatsende nicht mehr eingehalten werden kann. Maßgeblich ist stets, dass zwischen Eingang der Kündigung und dem gewünschten Beendigungszeitpunkt mindestens vier Wochen liegen und der Beendigungszeitpunkt auf ein Monatsende fällt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Silvara Systems insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Aussetzung nach § 5 und Mahnung nicht zahlt oder trotz Abmahnung erheblich gegen Mitwirkungspflichten verstößt.

§ 7 Verzug, Mahnkosten und Inkasso

Die Zahlungsabwicklung erfolgt regulär automatisiert über Stripe oder PayPal. Schlägt eine Zahlung fehl, gilt zunächst die Aussetzungsregelung aus § 5.

Bleibt eine Zahlung darüber hinaus dauerhaft aus, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB zu verlangen und für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs eine pauschale Mahn und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € netto zu berechnen, sofern kein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird.

Bleibt die Zahlung trotz mindestens einer Mahnung aus, sind wir berechtigt, die Forderung an ein externes Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. Sämtliche hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Kunde im gesetzlich zulässigen Rahmen.

§ 8 Erfüllung, Einsatz von Dritten, Drittanbieter

Silvara Systems erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und ist berechtigt, sich geeigneter Subunternehmer oder Freelancer zu bedienen, ohne dass hierdurch ein Vertragsverhältnis zwischen diesen und dem Kunden entsteht.

Der Assistent basiert auf Drittanbieter-Plattformen, unter anderem LinkedIn selbst sowie technische Dienstleister zur Anbindung, KI-Modelle und weitere SaaS-Systeme. Für Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Preisänderungen oder Nutzungsbedingungen dieser Drittanbieter übernimmt Silvara Systems keine Haftung. Dies umfasst insbesondere auch die Sperrung, Einschränkung oder Kündigung des vom Kunden bereitgestellten LinkedIn-Accounts durch LinkedIn selbst. Etwaige Ausfälle, Downtimes, Sperrungen oder Funktionsänderungen dieser Systeme können die Leistung beeinträchtigen, ohne dass hieraus ein Schadensersatzanspruch gegenüber Silvara Systems entsteht.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen dieser Drittanbieter zu prüfen und seine Nutzung entsprechend zu gestalten.

§ 9 Nutzungsrechte

Silvara Systems behält sämtliche geistigen Eigentumsrechte, Urheberrechte und Know-how-Rechte an generischen Konzepten, Vorlagen, Scripts, Prompts und internen Libraries, die im Rahmen der Bereitstellung des Assistenten genutzt oder entwickelt werden.

Der Kunde erhält an der konkret für ihn eingerichteten Instanz des Assistenten ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, einfaches Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.

Nicht gestattet ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die Weiterveräußerung, Lizenzierung oder Veröffentlichung unserer Systeme, Vorlagen, Workflows oder internen Dokumentationen an oder gegenüber Dritten.

Die Nutzung der eingesetzten Drittanbieter-Tools richtet sich zusätzlich nach den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Diese werden nicht von Silvara Systems lizenziert, sondern sind durch den Kunden eigenständig zu erwerben.

§ 10 Verhalten, Kommunikation und Rufschutz

Beide Parteien verpflichten sich zu einem respektvollen, sachlichen und professionellen Umgang miteinander.

Der Kunde verpflichtet sich, Silvara Systems nicht durch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen oder beleidigende beziehungsweise herabwürdigende Inhalte in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten in unlauterer Weise zu schädigen.

Bei Unzufriedenheit mit der Zusammenarbeit ist der Kunde eingeladen, zunächst den direkten Dialog mit uns zu suchen, um eine sachliche Lösung zu prüfen.

Unberührt bleibt das Recht des Kunden, wahrheitsgemäße, sachliche Bewertungen abzugeben, solange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

§ 11 Widerruf und Rücktritt

Silvara Systems schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei Verbraucherverträgen besteht daher nicht.

Ein vertragliches Rücktritts oder Widerrufsrecht wird dem Kunden nicht automatisch eingeräumt, sofern dies nicht ausdrücklich im Einzelfall schriftlich vereinbart ist.

§ 12 Datenschutz, Kontaktaufnahme, Terminbuchung und Cookies

Allgemeines

Der Schutz personenbezogener Daten hat für Silvara Systems höchste Priorität. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung und unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

Verarbeitung von Lead-Daten im Auftrag des Kunden

Im Rahmen des Betriebs des Assistenten verarbeitet Silvara Systems personenbezogene Daten von durch den Kunden festgelegten Zielpersonen auf LinkedIn, unter anderem Name, Position, Unternehmen und Nachrichtenverlauf, im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die Einzelheiten dieser Auftragsverarbeitung werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt, dem Auftragsverarbeitungsvertrag, die Bestandteil des Vertragsverhältnisses wird, sobald sie abgeschlossen ist.

Daten aus Terminbuchungen und Kontaktformularen

Wenn Interessenten oder Kunden über unsere Website ein Erstgespräch buchen, ein Kontaktformular ausfüllen oder uns im Rahmen eines telefonischen Erstkontakts ihre Daten mitteilen, verarbeiten wir die dort angegebenen Informationen zur Kontaktaufnahme, zur Vorbereitung und Durchführung von Gesprächen, zur Dokumentation der Kommunikation sowie zur Einschätzung, ob und welche Leistungen von Silvara Systems sinnvoll sein könnten.

Mit Buchung eines Erstgesprächs oder Übermittlung der Kontaktdaten erklärt sich der Interessent damit einverstanden, dass Silvara Systems ihn im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben per E-Mail, Telefon oder Messenger zu inhaltlich passenden Leistungen, Updates und Folgeangeboten kontaktieren darf und die übermittelten Daten zur Pflege der Geschäftsbeziehung und für Follow-ups nutzt. Eine Abmeldung von E-Mail-Kommunikation zu Informations und Marketingzwecken ist jederzeit möglich. Ein entsprechender Hinweis findet sich in jeder E-Mail.

Erstansprache per Telefon und über LinkedIn

Silvara Systems nimmt Erstkontakt ausschließlich mit Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern auf, deren Kontaktdaten im geschäftlichen Kontext bereitgestellt wurden oder aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen, und bei denen nach objektiver Einschätzung ein berechtigtes Interesse an unseren Leistungen bestehen kann. Wir respektieren jederzeit den Wunsch nach keiner weiteren Kontaktaufnahme.

Keine Weitergabe zu Werbezwecken

Silvara Systems gibt personenbezogene Daten nicht zu Marketing oder Werbezwecken an Dritte weiter. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

Interessenten und Kunden können jederzeit der weiteren Kontaktaufnahme zu Informations oder Marketingzwecken widersprechen und die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Einsatz von Drittanbietern

Für die Nutzung externer Tools gelten ergänzend die jeweiligen Datenschutzerklärungen der Anbieter. Silvara Systems wählt Drittanbieter sorgfältig aus und achtet auf ein hohes Datenschutzniveau, übernimmt jedoch keine Haftung für deren Funktionsfähigkeit oder eigenständige Datenverarbeitung.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Silvara Systems, derzeit Bielefeld.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

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